Wohnzimmer renovieren in der Mietwohnung: Kosten, Ablauf und Tipps für 2026

Eine Wohnzimmer-Renovierung kann schnell teuer werden, wenn man ohne Plan anfängt. In der Praxis zeigt sich: Wer Wände, Boden und Decke nacheinander angeht, spart Zeit und Geld. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie eine Komplettrenovierung in einer typischen deutschen Mietwohnung (Altbau oder Neubau) mit realistischen Kosten und Aufwand durchführen – ohne Pfusch und ohne Ärger mit dem Vermieter.

Auf einen Blick

Eine Wohnzimmer-Renovierung umfasst in der Regel drei Gewerke: Wand, Boden und Decke. Hinzu kommen Elektrik und Beleuchtung. Die Kosten liegen je nach Zustand und Material zwischen 30 und 100 € pro Quadratmeter Wohnfläche. In einer 60 m²-Wohnung (davon 20 m² Wohnzimmer) sind 1000–2000 € realistisch, wenn Sie selbst Hand anlegen.

Kostenaufstellung für eine Wohnzimmer-Renovierung in einer Mietwohnung

zeigt eine typische Kostenaufstellung für eine Altbauwohnung in München.

1. Renovierung planen: Vorbereitung und Budget

Bevor Sie mit der Renovierung beginnen, müssen Sie den Zustand des Raumes prüfen. Alte Tapeten lösen sich? Risse in der Decke? Unebener Boden? Machen Sie eine Liste aller Mängel. In Mietwohnungen gilt: Renovierungsklauseln im Mietvertrag beachten. Oft sind Schönheitsreparaturen nach einem bestimmten Zeitplan fällig. Sprechen Sie mit dem Vermieter, bevor sie tief in die Tasche greifen. Ein Tipp: Lassen Sie sich die Zustimmung zur Änderung des Bodenbelags schriftlich geben – bei Laminat oder Parkett gibt es häufig Streit.

Ein Budgetplan für eine 20 m²-Wohnzimmer-Renovierung (Mietwohnung, Handwerker optional) sieht so aus:

Posten Materialkosten Arbeitskosten (falls Handwerker)
Wandfarbe und Malerbedarf 50–80 € 150–300 €
Bodenbelag (Laminat 8 mm) 200–400 € 200–400 € (Verlegung)
Deckenanstrich 30–50 € 100–200 €
Elektrik (Steckdosen, Schalter) 50–100 € 100–200 € (Elektriker)
Fußleisten 30–60 € – bei Eigenleistung

Ein Beispiel aus der Praxis: In einer 55 m² Altbauwohnung in Leipzig renovierte ein Mieter sein 18 m²-Wohnzimmer für rund 850 € Eigenleistung (ohne Möbel). Die größte Position war der neue Vinylboden von einem deutschen Hersteller (15 €/m²).

2. Wände streichen oder tapezieren?

Die Wandgestaltung ist meist der erste Schritt. In Altbauten sind die Wände oft putzrissig oder haben alte Tapeten. Viele Mieter entscheiden sich für einen Anstrich mit hochdeckender Farbe, da Tapezieren aufwändiger ist. Eine gute Qualität bietet z. B. Alpina Weiß (Innenfarbe) für ca. 40 € pro 10-Liter-Eimer (reicht für ca. 30 m² bei zweimaligem Streichen). Bei tapezierten Wänden müssen Sie vorher die alte Tapete entfernen – ein mühevoller Prozess. Mit einem Tapezierdampfgerät (ca. 30 €/Tag Miete) gehen die Bahnen leichter ab. Wenn die Wand danach glatt sein soll, ist Nachspachteln nötig (Trockenfüller ca. 15 €/Sack).

Für Mietwohnungen gilt: Wände müssen am Ende in einem neutralen, hellen Farbton gestrichen sein, es sei denn, der Vermieter hat zugestimmt. Dunkle oder knallige Farben sind meist nicht erlaubt. Achten Sie auf die Farbbezeichnung: „Weiß“ ist nicht gleich Weiß. Ein leicht gebrochenes Weiß (z. B. „Verputz-Weiß“) wirkt wärmer und kaschiert Unebenheiten.

3. Bodenbelag: Laminat, Parkett, Vinyl oder Teppich?

Der Bodenbelag hat den größten Einfluss auf Optik und Kosten. Für das Wohnzimmer sind folgende Optionen üblich:

  • Laminat: Günstiger Fußboden (10–20 €/m²), pflegeleicht, widerstandsfähig. Nachteil: Kalt und hellhörig – Trittschalldämmung unbedingt einplanen (ca. 5 €/m²).
  • Vinylboden: Modern, wasserfest, weicher als Laminat. 15–30 €/m² inklusive Trittschalldämmung (oft als Klick-Vinyl). Ideal für Altbauten, da er dünner ist (ca. 5 mm) und keine Türkürzung erfordert.
  • Parkett: Edel, aber teuer (ab 40 €/m² aufwärts). In Mietwohnungen meist nicht ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt, da es fest mit dem Boden verbunden wird (Klebeparkett).
  • Teppichboden: Gemütlich, aber staubanfällig. Gute Qualität ab 20 €/m². Nachteil: Bei Allergien nicht zu empfehlen und nur schwer rückstandslos zu entfernen.

Verlegung von Klick-Vinyl auf altem Fliesenboden im Wohnzimmer

zeigt eine Verlegeanleitung für Klick-Vinyl auf alten Fliesen. Die Kosten für einen Handwerker liegen bei etwa 20–30 €/m² für die Verlegung. Für Selbstverleger rechnet man mit einem halben bis ganzen Tag Arbeitszeit für 20 m².

4. Decke gestalten: Streichen, Spachteln oder abhängen?

Decken werden gerne vernachlässigt, aber sie machen den Raum wohnlicher. In Altbauten sind Stuckdecken oder Risse keine Seltenheit. Die einfachste Lösung: die Decke neu streichen (weiß, matt). Dafür reicht eine Farbe auf Wasserbasis (ca. 30 €/10 l). Wenn Risse oder Unebenheiten vorhanden sind, müssen Sie diese vorher mit Rissfüller (ca. 8 €/Tub) und Spachtelmasse (ca. 15 €/Sack) ausbessern. Bei großen Unebenheiten (mehr als 5 mm) kann eine abgehängte Decke aus Gipskarton sinnvoll sein – das ist jedoch aufwendig (Material ca. 20–30 €/m², inklusive Unterkonstruktion) und erfordert handwerkliches Geschick. Zudem verliert man Raumhöhe (mindestens 10 cm), was in Mietwohnungen selten erlaubt wird.

In Neubauten sind die Decken meist glatt. Hier reicht ein Anstrich mit der Farbrolle (Farbwalze, Abdeckfolie). Achten Sie darauf, dass keine Tropfen auf den neuen Boden fallen – decken Sie alles gut ab.

5. Beleuchtung und Steckdosen nachrüsten

Eine gute Planung der Elektrik ist entscheidend für den Wohnkomfort. In älteren Mietwohnungen sind oft nur eine Deckenleuchte und zwei Steckdosen vorhanden. Das reicht heute nicht. Sie können zusätzliche Steckdosenleisten nutzen oder – mit Zustimmung des Vermieters – neue Unterputz-Steckdosen installieren. Ein Elektriker berechnet pro Steckdose etwa 20–30 € (Material plus Arbeit). Achten Sie auf die DIN VDE 0100, die in Deutschland Pflicht ist. Für die Beleuchtung empfehle ich drei Lichtzonen: Deckenlicht (Hauptlicht), indirekte Beleuchtung (LED-Stripe hinter Möbeln, ca. 10–20 €) und eine Leseecke (Stehlampe). Die Wattleistung sollte auf die Raumgröße abgestimmt sein: Für 20 m² reichen etwa 1500–2000 Lumen.

In der Praxis zeigt sich: Viele Mieter scheuen den Elektriker und nutzen Kabelkanäle auf der Fußleiste. Aber das sieht unordentlich aus. Investieren Sie lieber in eine Unterputz-Steckdose – das wertet die Wohnung auf.

Fazit

Eine Wohnzimmer-Renovierung in der Mietwohnung ist mit den richtigen Materialien und etwas Eigenleistung gut machbar. Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben (Mietrecht, Brandschutz) und holen Sie vor dem Bodenbelag die Erlaubnis des Vermieters ein. Eine Checkliste für den Abschluss:

  • Wände: neutraler Anstrich, Risse gespachtelt
  • Boden: fest verlegt, Trittschalldämmung, keine Stolperkanten
  • Decke: sauber gestrichen, keine Flecken
  • Elektrik: Steckdosen und Schalter festsitzend, Fehlerstromschutz (FI) prüfen (lassen)
  • Dokumentation: Quittungen für Material und Mietereinbauten aufbewahren

Mit einem Budget von etwa 1000–2000 € für 20 m² sind Sie gut aufgestellt. Günstiger wird es, wenn Sie alte Möbel wieder aufbereiten oder die Renovierung auf mehrere Jahre verteilen.

Häufige Fragen

Muss ich beim Auszug aus einer Mietwohnung die renovierten Wände wieder weiß streichen?

Ja, wenn der Mietvertrag eine Schönheitsreparaturklausel enthält, sind Sie verpflichtet, die Wände in einem neutralen, hellen Ton zu hinterlassen. Ausnahme: Der Vermieter hat einer farbigen Wand schriftlich zugestimmt.

Kann ich Laminat einfach auf dem alten Teppichboden verlegen?

Nein. Der Teppich muss entfernt werden, da er als Unterlage weich ist und das Laminat brechen würde. Zudem wird der Trittschallschutz beeinträchtigt.

Welche Versicherung brauche ich bei einem Wasserschaden durch die Renovierung?

Ihre private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden, die Sie aus Versehen verursachen (z. B. Wasserrohrbruch beim Bohren). Für größere Arbeiten empfiehlt sich eine Bauherren-Haftpflicht.

Wie lange muss ich nach dem Streichen der Decke lüften?

Die Farbe trocknet meist innerhalb von 4–6 Stunden. Lüften Sie währenddessen alle 2–3 Minuten stoßweise (Fenster weit öffnen), um Lösungsmittel abzuführen. Bei wasserbasierten Farben reicht auch eine regelmäßige Luftzufuhr.

Ist der Einbau einer Einbauleuchte in der Decke erlaubt?

In der Regel ja, wenn die Decke dick genug ist (ab 10 cm) und keine Brandgefahr besteht. In Mietwohnungen muss der Vermieter zustimmen. Achten Sie auf die VDE-Vorschriften und verwenden Sie Einbauleuchten mit Schutzklasse IP44 oder höher.